Wir beraten und vertreten Ärzte, Krankenhäuser und Verbände umfassend in allen Bereichen des Medizinrechts wie z.B.
- bei der Gestaltung von Verträgen
- über die Vertretung in Arbeits-, Sozial, Verwaltungs- und Zivilstreiten
- bei der Entwicklung und Umsetzung von Rationalisierungsmaßnahmen
- bei der Bewältigung dienst- oder berufsrechtlicher Fragen
- bei der Gründung und dem Verkauf einer Praxis, Auseinandersetzungen in der Gemeinschaftspraxis und ärztlichen Kooperationen
aber auch Patienten und Verwaltungen z. B.
- bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatzforderungen infolge von Fehlbehandlungen
- bei der Durchsetzung von Regressansprüchen von Sozialleistungsträgern gem. § 116 SGB X
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Michael Malorny