(vermeintlich) Steuersparende Fondsbeteiligungen

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Für Fondsbeteiligungen wird meist mit der Inaussichtstellung von Steuerspareffekten geworben. Treten diese dann nicht ein, stellt sich die Frage ob die die Beteiligung vermittelnde Bank dem Anlieger nicht Schadensersatz zu leisten hat.

Das OLG Koblenz (Urteil vom 16.11.2006 zu 6 U 150/06) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem das angepriesene Steuersparmodell auf einem neuen Konzept beruhte und seitens der Finanzbehörden zum Zeitpunkt der Anlageempfehlung noch nicht anerkannt war, was dann auch später nicht erfolgte.

Das Gericht entschied:

Eine Bank, die steuersparende Fondsbeteiligungen anbietet, muss ihre Kunden ungefragt darauf hinweisen, wenn hinsichtlich der konkreten Beteiligungsform noch keine Steuerpraxis besteht und lediglich eine unverbindliche Auskunft des Finanzamts über die Steuerwirksamkeit vorliegt.
Bleibt die zugesicherte Steuerersparnis aus, macht sich die Bank schadensersatzpflichtig.

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